Die Ausarbeitung des Förderprogramms E-Auto (Elektro- und Hybridfahrzeuge) erfolgt durch das Bundesumweltministerium, unsere Angaben erfolgen auf Grundlage des aktuellen Informationsstands. Die Förderungsberechtigung für Verbraucher ist demnach u.a. vom Einkommen, Anzahl der Kinder und einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten abhängig. Die Fördermittel sind begrenzt und Änderungen des Programms jederzeit möglich.
Aktuelle Informationen
finden Sie auf der Internetpräsenz des:
Bundesministeriums für Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung »
www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
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