Für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Entdecken Sie die Mobilität von morgen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem neuen Elektro- oder Hybridfahrzeug und informieren Sie über die staatlichen Fördermöglichkeiten.
Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Elektroautos fahren lokal emissionsfrei, haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad als Verbrenner und sparen Ihnen langfristig Energie- und Werkstattkosten. Zudem sind E-Autos aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Egal, ob Sie sich für einen rein elektrischen Antrieb oder einen flexiblen Plug-in-Hybrid entscheiden – wir bei Schmidt & Hoffmann begleiten Sie bei Ihrem Umstieg.
So funktioniert das Förderprogramm
Um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm für Neufahrzeuge aufgelegt. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, wobei die Förderung auch rückwirkend für Fahrzeuge gilt, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) erhalten Sie eine attraktive Basisförderung von 3.000 Euro direkt vom Bund, sofern die Kriterien erfüllt sind.
Für diese Modelle gibt es eine Basisförderung von 1.500 Euro, sofern sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern besitzen.
Das Programm ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (die Grenze liegt bei 80.000 Euro, für Familien mit zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro). Je nach Einkommen und Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder unter 18 Jahren kann die Förderung für vollelektrische Fahrzeuge auf bis zu 6.000 Euro und für Plug-in-Hybride auf bis zu 4.500 Euro ansteigen.
Die Ausarbeitung des Förderprogramms E-Auto (Elektro- und Hybridfahrzeuge) erfolgt durch das Bundesumweltministerium, unsere Angaben erfolgen auf Grundlage des aktuellen Informationsstands. Die Förderungsberechtigung für Verbraucher ist demnach u.a. vom Einkommen, Anzahl der Kinder und einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten abhängig. Die Fördermittel sind begrenzt und Änderungen des Programms jederzeit möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter:
BMUV Fragen & Antworten zur E-Auto-Förderung
Damit Sie Ihren Antrag beim BAFA im Mai 2026 schnell und reibungslos einreichen können, empfehlen wir Ihnen, folgende Dokumente schon jetzt bereitzulegen:
Richten Sie sich ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ oder ein ELSTER-Zertifikat ein (eine einfache Registrierung reicht nicht aus).
Halten Sie Ihre zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (maximal drei Jahre alt) bereit. Schwärzen Sie sensible Daten, die für die Prüfung nicht relevant sind.
Legen Sie ggf. Kindergeldbescheide bereit, falls Ihre Kinder nicht aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Für Plug-in-Hybride benötigen Sie zudem die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument), die Sie von uns erhalten.
Seit der Grundsteinlegung im Jahr 1934 hat sich in unserem Kieler Familienunternehmen ein umfangreiches Wissen rund um das Automobil aufgebaut. Entdecken Sie an unseren Markenstandorten die volle elektrifizierte Vielfalt von Volkswagen, Audi, Škoda, SEAT und CUPRA.
Besuchen Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich zu unseren sofort verfügbaren Modellen oder individuellen Bestellfahrzeugen beraten. Sie finden uns im ganzen Norden:
Altonaer Straße 111, 24539 Neumünster
Tel: 04321 94940 | info@vw-nms.de
Altonaer Straße 111, 24539 Neumünster
Tel: 04321 949453 | info@seat-nms.de