Sichern Sie sich maximale Sicherheit und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen.
Aufgrund häufig wechselnder Fahrer und einer meist intensiveren Nutzung im Vergleich zu Privatfahrzeugen erhöht sich das Risiko für Verschleiß und Unfälle. Daher hat der Gesetzgeber ergänzend zur Hauptuntersuchung eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben.
Für Hybrid- und vollelektrische Fahrzeuge kommen zudem weitere spezifische Prüfungen hinzu.
Unsere qualifizierten Sachverständigen übernehmen sämtliche Kontrollen gemäß DGUV Vorschrift 70 und stellen sicher, dass Ihre Fahrzeuge jederzeit den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen – für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Bremsen und Beleuchtung
Reifen und Fahrzeugzustand
Sicherheitsausstattung
Ladungssicherung
Allgemeine Betriebssicherheit
Sichtprüfung
Funktionsprüfung
Wirkungsprüfung
Überprüfung der vollständigen Sicherheitsausstattung
Für Fahrzeuge mit teil- oder vollelektrischem Antrieb ist gemäß DGUV Vorschrift 70 eine ergänzende Überprüfung der Hochvolt-Komponenten erforderlich.
Unternehmen mit Elektrofahrzeugen müssen auch deren Ladekabel prüfen lassen, da sie als ortsveränderliche Arbeitsmittel gelten und entsprechenden Prüfpflichten unterliegen.
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften schreibt vor, dass betrieblich genutzte Fahrzeuge gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal pro Jahr – oder bei Bedarf auch häufiger – von einer sachkundigen Person auf ihren sicheren Betriebszustand überprüft werden müssen.
Ein zusätzlicher Prüfbedarf innerhalb des Jahres kann insbesondere in folgenden Fällen bestehen:
bei außergewöhnlichen Einsatzbedingungen (z. B. besondere Beanspruchung oder überdurchschnittlich lange Nutzungszeiten)
nach einem Unfall
nach Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug
nach längerer Stilllegung bzw. Nichtnutzung
nach Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinflussen können
Wenn Sie keine UVV-Prüfung durchführen lassen, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen, den Verlust des Versicherungsschutzes sowie erhöhte Haftung im Schadensfall.
¹ § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ BGV D29
² Dieses Angebot ist gültig im Audi Zentrum Kiel, Schmidt & Hoffmann Exclusiv GmbH, Gutenbergstraße 84-86, 24118 Kiel.